AGB
1. Allgemeines
Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns abgegebenen Angebote und erbrachten Leistungen sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Wir halten uns an unsere Angebote 6 Wochen gebunden. Vertragsabschlüsse bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder, soweit diese nicht vorliegt, dessen Angebot maßgebend.
3. Preise
Die Angebotspreise sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind.
Im Angebot nicht ausdrücklich veranlagte Leistungen die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Stemm,- Verputz,- Erd,- oder Verleistungsarbeiten sowie Elektroinstallations,- und Anschluss arbeiten.
Elektrische Zuleitungen und Anschlüsse gehören grundsätzlich nicht zu den Leistungen des Auftragnehmers, können aber gemäß den VDE-Vorschriften ausgeführt werden.
Für Nacht,- Sonn,- und Feiertagsarbeiten, sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen können entsprechende Zuschläge berechnet werden. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, verpflichtet er sich die bereits entstandenen Kosten gänzlich zu ersetzen.
4. Lieferung und Montage
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir zur Ausführung des Auftrages auf die Materiallieferung und Lieferzeiten der Hersteller angewiesen sind. Sollten durch den Hersteller oder durch sonstige uns unverschuldete Störungen Lieferverzögerungen entstehen, so sind wir berechtigt die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben. Lieferzeiten beginnen am folgenden Tage an dem sowohl die kaufmännische als auch die technische Klärung abgeschlossen und bei uns aufgenommen ist.
5. Ausführung und Abrechnung
Sind Bauleistungen Gegenstand des Vertrages, so richtet sich die Vertragsausführung nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile B und C (Allgemeine Technische Vorschriften für Bau- leistungen - Rollladenarbeiten DIN 18358) in ihrer gültigen Fassung. Bei kraftbetätigten Toranlagen werden die Richtlinien für elektrische Fenster, Türen und Tore in ihrer gültigen Fassung, sowie die bestehenden EU-Normen zugrunde gelegt.
Ein Umtausch maßgefertigter Gegenstände ist ausgeschlossen.
Für Farbabweichungen bei Lackierungen und Eloxaltönen, sowie
fehlerhafte Markisenstoffe wird keine Garantie übernommen, soweit dies nicht durch unser Verschulden auftritt. Mindestberechnung für alle Bauteile, die keinem Raster unterliegen sind grundsätzlich 1 qm bzw. 1 lfm.. Bei Markisen gilt das Abrechnungs- maß als fertiges Gestell-Außenmaß in der Breite und von Mauer-kante bis Vorderkante Fallrohr in der Ausladung.
6. Eigentumsvorbehalt
Verkaufte sowie montierte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wenn der Käufer ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät, gestattet er uns Zutritt zu seinem Grundstück bzw. zu den entsprechenden Räumlichkeiten, um die Demontage der Gegenstände vorzunehmen. Etwaige Beschädigungen anderer Bauteile sind von jeglichen Ersatzansprüchen seitens des Käufers ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist berechtigt die gelieferten Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir sind ermächtigt die vom Auftraggeber abgetretenen Forderungen einzuziehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen uns bei berechtigtem Anspruch mitzuteilen.
7. Zahlung
Zahlungen sind soweit nicht anders vereinbart innerhalb 8 Tagen ohne Abzug zu leisten. Reparatur,- und Tagelohnarbeiten sind sofort zu begleichen. Wir behalten uns vor, Abschlagsforderungen nach Leistungsfortschritt zu erheben.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt von dem betreffendem Zeitpunkt an Zinsen in Banküblicher Höhe zu berechnen. Ein Zurückhaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Angestellte und Monteure sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur bei Zustimmung der Geschäftsleitung berechtigt.
8. Gewährleistung / Haftung
Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften haben wir unter Ausschluss aller weiter- gehenden Ansprüche des Käufers nach unserer Wahl das Recht, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Die Mängel müssen vom Käufer unverzüglich schriftlich angezeigt werden spätestens inner-halb von 8 Tagen nach Lieferung bzw. Montage. Die Dauer der Gewährleistung beträgt wenn nicht anders vereinbart 2 Jahre. Für Verbrauchsartikel, insbesondere aus dem Elektrobereich wie Glühbirnen, Batterien und Akkus beträgt die Gewährleistung 1/2 Jahr. Ausgenommen von der Gewährleistung sind solche Schäden die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände entstehen, so z. B. das Anfrieren der Rollläden im Winter und das Auflaufen motorisch betriebener Rollladen auf in den Laufweg gestellte Gegenstände z. B. Besen, Gartenstühle, Tische etc..
Ein Ersatz solcher Schäden die bei der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten allein deswegen unvermeidlich sind, weil der Käufer entgegen seiner Obliegenheiten die eingebauten Teile nicht zugänglich gehalten hat, z. B. durch Übertapezieren der Revisions- klappen der Rollladenkästen, ist ausgeschlossen. Für Schäden an vorzeitig in Betrieb genommenen Lieferungs- Gegenständen, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen haben, haften wir nicht. Eine Haftung unsererseits entfällt auch dann, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter zwischenzeitlich an den von uns gelieferten Gegenständen gearbeitet hat. Für Schäden an Tapeten, Putz, Fliesen, Fensterbänken etc. die durch die Demontage alter Bauteile entstehen, sowie für Schäden die infolge von Bohr,- oder Stemmarbeiten bei der Montage neuer Bauteile entstehen können wir keine Haftung übernehmen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Ansprüche des Käufers abschließend. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung aus Verzug aus Verschulden bei Vertragsabschluss aus der schuldhaften Verletzung der Gewähr- leistungspflichten aus unerlaubter Handlung oder aus positiver Forderungsverletzung, insbesondere auf Ersatz jedweder mittelbarer oder unmittelbarer Mängelfolgeschäden - soweit nicht eine etwaige vertragliche Zusicherung das Ziel verfolgt den Käufer gegen derartige Mängelfolgeschäden abzusichern - werden ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Soweit eine Haftung verbleibt, beschränkt sie sich auf den Ersatz des Schadens den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung aller uns bekannten Umstände als mögliche Folge des schädigenden Ereignisses hätten voraussehen können.
Soweit eine persönliche Haftung von Mitarbeitern (gesetzlichen Vertretern, Angestellten, Arbeitnehmern) oder Erfüllungsgehilfen in Betracht kommt, haften diese nur im Umfang unserer Haftung im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens nach Ablauf eines Jahres seit Auslieferung bzw. Montage soweit nicht durch diese Bedingungen andere Fristen vereinbart sind.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Gesetz ist maßgebend. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lohmar
10. Sonstiges
Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder des Vertrages im Ganzen. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.